Allgemeine Revision der Katasterschätzung, Weisung II (Bewertung überbauter Grun... (212.478.452)
INHALT
Allgemeine Revision der Katasterschätzung, Weisung II (Bewertung überbauter Grundstücke)
- Allgemeine Revision der Katasterschätzung, Weisung II (Bewertung überbauter Grundstücke)
- 1. Begriff (§ 23 lit. a V)
- 2. Wert des Landes (§ 30 Abs. 1 V)
- 3. Bauwert (§ 23 lit. b V)
- 3.1 Die Anzahl m
- 3.2 Erstellungspreis pro m
- 3.21 Er richtet sich insbesondere nach folgenden Faktoren:
- 3.22 Für die Kubatur von Kellern sind gegenüber den übrigen Gebäude-
- 3.23 Richtansätze
- 3.24 Verhältnis zur Gebäudeversicherung
- 3.3 Altersentwertung
- 1. Begriff (§§ 23 lit. c und 33)
- 2. Mietwert
- 2.1 Der Mietwert wird bemessen:
- 2.2 Die Anzahl Raumeinheiten wird nach folgenden Richtlinien be-
- 2.3 Mietwert von Wohnräumen
- 2.31 Auszugehen ist in jeder Gemeindegruppe vom Tabellenwert.
- 2.32 Zustand, Ausbau und Isolation, Raumordnung, Heizungsart sowie
- 2.4 Mietwert von Garagen und Autoeinstellhallen
- 2.41 Je nach Bauart gelten folgende Mietwert-Ansätze pro Autoplatz
- 2.42 Im Bereich dieser Ansätze richtet sich die Bewertung nach
- 2.43 Garagen mit Arbeitsnische oder Platz für 2 Kleinautos werden als
- 2.44 Bei ein- und angebauten Garagen wird mit dem Satz kapitalisiert,
- 2.5 Mietwert von Geschäftsräumen
- 2.51 Auszugehen ist in jeder Gemeindegruppe vom Tabellenwert. Bei
- 2.52 Die Fläche von Nebenräumen, wie Garderoben, Treppenhäusern,
- 2.53 Zustand, Ausbau und Isolation, Raumanordnung, Heizungsart so-
- 2.6 Bei Baujahren von 1980–1989 werden die Mietwertansätze erhöht,
- 2.7 Bei Baujahren ab 1990
- 3. Kapitalisierungssatz (§ 33 Abs. 3)
- 1. Bei Bestimmung des Verkehrswertes wird der Ertragswert gegenüber
- 2. Stockwerkeigentum einfacher Bauart liegt vor bei Mietwert-Noten bis
- 1. Ohne Festsetzung eines Ertragswertes werden geschätzt:
- 2. Grundlage für die Gebäudebewertung ist der Zeitbauwert gemäss
- 3. Das Land wird wie unüberbautes Land geschätzt. Der Katasterwert
- 1. Gebäude mit ungenügendem E rtrag (§ 32 V)
- 2. Gebäude mit geringem Wert (§ 13 Abs. 4 V)
- 3. Fahrnisbauten (§ 13 Abs. 3 V)
- 4. Stockwerkeigentum
- 4.1 Geschätzt wird das Gesamtgrundstück. Die Aufteilung des Kata-
- 4.2 Das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung nach den allge-
- 4.3 Besonderer Ausbau einer Stockwerkeinheit, der ihren Bauwert um
- 5. Gemischte Betriebe
- 5.1 Gemischte Betriebe sind Betriebe, die sowohl landwirtschaftliche
- 5.2 Jeder Teil (Gebäude und Land) eines solchen Betriebes wird nach
- 1. Kinobetriebe
- 2. Tankstellen
- 3. Weitere Spezialschätzungen
- 4. Hotels und Restaurants
- 5. Gärtnereien
- 5.1 Nach den Normen für Gärtnereien werden geschätzt:
- 5.2 Landbewertung
- 5.3 Gebäudebewertung
- 5.31 Bauwert
- 5.32 Ertragswert
- 5.33 Katasterwert
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