Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (730.05)
INHALT
Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En 1)
- Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En 1)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 ¹⁷ Verzicht auf Gebühren
- Art. 3 Gebührenbemessung
- Art. 3 a ¹⁹ Auslagen
- Art. 4 Gebührenermässigung und Gebührenerlass
- Art. 5 Gebührenzuschläge
- Art. 5 a ²³ Akontozahlungen
- Art. 6 ²⁴ Gebührenerhebung durch ein anderes Vollzugsorgan
- Art. 7 ²⁵ Erhebung von Aufsichtsgebühren und Aufsichtsabgaben
- Art. 8 Anpassung an die Teuerung
- 2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen
- Art. 9 Gebühren im Bereich Wasserkraftnutzung
- Art. 9 a ²⁹ Aufsichtsabgabe im Bereich Stauanlagen
- Art. 10 ³⁰ Gebühren im Bereich allgemeine Energie
- Art. 11 ³² Gebühren im Bereich Kernenergie
- Art. 12 ³⁴ Aufsichtsabgaben im Bereich Kernenergie
- Art. 13 ³⁵ Gebühren im Bereich Elektrizität
- Art. 13 a ³⁶ Gebühren im Bereich Stromversorgung und Energieproduktion
- Art. 13 b ³⁷ Aufsichtsabgabe im Bereich Stromversorgung
- Art. 13 c ³⁸ Gebühren im Bereich Zielvereinbarungen
- Art. 14 Gebühren im Bereich Rohrleitungen
- Art. 14 a ⁴² Gebühren im Bereich Geothermie
- Art. 14 b ⁴⁴ Gebührenerhebung durch die Vollzugsstelle
- 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 15 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 16 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 17 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴⁶
- Gebührenansätze
- 1. Gebühren für die Aufsicht über Stauanlagen
- 2. …
- 3. Gebühren im Bereich Rohrleitungen
- Anhang 2
- Änderung bisherigen Rechts
- Anhang 3 ⁴⁸
- Gebührenrahmen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens
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