Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (455.110.2)
INHALT
Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
- Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
- 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Anforderungen an die Betäubung
- Art. 2 Fixierung der Tiere
- Art. 3 Fixationseinrichtungen
- Art. 4 Tierartspezifische Anforderungen an Betäubungsmethoden
- Art. 5 Betäubungserfolg
- Art. 6 Überprüfung des Betäubungserfolges
- Art. 7 Sofortmassnahmen bei mangelhafter Betäubung
- Art. 8 Betrieb und Wartung der Betäubungsanlagen und ‑geräte
- 3. Abschnitt: Anforderungen an die Entblutung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln, Gehegewild und Fischen und an die Tötung von Panzerkrebsen
- Art. 9 Zeitdauer zwischen Betäubung und Entblutung
- Art. 10 Durchführung der Entblutung
- Art. 11 Ausnahmen von der Entblutung
- Art. 12 Überprüfung der Entblutung und des Eintritts des Todes
- Art. 13 Sofortmassnahmen bei mangelhafter Entblutung
- Art. 14 Anforderungen an die Tötung von Panzerkrebsen
- 4. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Schlachtung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln und Gehegewild in Schlachtbetrieben
- Art. 15 Ausladen
- Art. 16 Beförderungsvorrichtungen und Transportbehälter
- Art. 17 Zeitpunkt der Schlachtung
- Art. 18 Anforderungen an die Unterbringung
- Art. 19 Zusätzliche Anforderungen an die Unterbringung über Nacht
- Art. 20 Belegungsplan
- Art. 21 Zutrieb zur Betäubung
- Art. 22 Elektrische Treibhilfen
- Art. 23 Lärmpegel im Warte- und Zutriebsbereich
- Art. 24 Aufhängen von Hausgeflügel
- 5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Betrieben
- Art. 25 Zeitpunkt der Schlachtung bei Panzerkrebsen
- Art. 26 Anforderungen an die Unterbringung
- Art. 27 Anforderungen an die Inbetriebnahme von Elektrobetäubungsanlagen und ‑geräten bei Fischen
- 6. Abschnitt: Dokumentationspflichten für Betriebe
- Art. 28
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 29 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 30 Übergangsbestimmungen
- Art. 31 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Betäubung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln und Gehegewild durch Bolzenschuss
- 1 Anforderungen an Geräte und Munition
- 2 Ansatz des Bolzenschussgerätes
- 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Bolzenschussbetäubung
- 4 Zeitdauer bis zur Entblutung
- Anhang 2
- Betäubung von Schlachtvieh, Hauskaninchen und Gehegewild durch Kugelschuss ins Gehirn
- 1 Allgemeine Anforderungen
- 2 Betäubung von Schlachtvieh, Hauskaninchen und Gehegewild aus der Nähe
- 3 Betäubung von Rindern und Gehegewild auf Distanz
- 4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Kugelschussbetäubung
- Anhang 3
- Schlagbetäubung von Hausgeflügel und Hauskaninchen
- 1 Stumpfe Schussschlagbetäubung von Hausgeflügel und Hauskaninchen
- 2 Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel
- 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen stumpfen Schussschlagbetäubung oder Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel
- 4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen stumpfen Schussschlagbetäubung von Hauskaninchen
- Anhang 4
- Elektrobetäubung einzelner Tiere bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hausgeflügel, Hauskaninchen und Laufvögeln
- 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
- 2 Elektrodenansatz
- 3 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Hauskaninchen
- 4 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Hausgeflügel und Laufvögeln
- 5 Parameter für die Herzdurchströmung
- 6 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung
- 7 Zeitdauer bis zur Entblutung
- Anhang 5
- Elektrobetäubung von Hausgeflügel im Wasserbad
- 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
- 2 Elektrische Durchströmung im Wasserbad
- 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung und Entblutung
- Anhang 6
- Elektrobetäubung von Fischen und Panzerkrebsen
- 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
- 2 Inbetriebnahme einer Betäubungsanlage für Fische
- 3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung
- Anhang 7
- Kohlendioxidbetäubung von Schweinen
- 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
- 2 Messgeräte und Aufzeichnungen
- 3 Verbringen der Schweine in die CO 2 -Atmosphäre
- 3.1 Automatisierter Gruppenzutrieb
- 3.2 Befördern der Tiere in der Betäubungsanlage
- 4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen CO 2 -Betäubung
- 5 Nachbetäubung
- 6 Zeitdauer bis zur Entblutung
- Anhang 8
- Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern
- 1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
- 2 Inbetriebnahme und Betrieb einer Betäubungsanlage für Hühner und Truthühner
- 3 Messgeräte und Aufzeichnungen
- 4 Anforderungen an eine CO 2 -Betäubung
- 5 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Gasbetäubung
- 6 Nachbetäubung
Feedback