Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 1
2. Abschnitt: Anforderungen an die Betäubung
Art. 2 Fixierung der Tiere
Art. 3 Fixationseinrichtungen
Art. 4 Tierartspezifische Anforderungen an Betäubungsmethoden
Art. 5 Betäubungserfolg
Art. 6 Überprüfung des Betäubungserfolges
Art. 7 Sofortmassnahmen bei mangelhafter Betäubung
Art. 8 Betrieb und Wartung der Betäubungsanlagen und ‑geräte
3. Abschnitt: Anforderungen an die Entblutung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln, Gehegewild und Fischen und an die Tötung von Panzerkrebsen
Art. 9 Zeitdauer zwischen Betäubung und Entblutung
Art. 10 Durchführung der Entblutung
Art. 11 Ausnahmen von der Entblutung
Art. 12 Überprüfung der Entblutung und des Eintritts des Todes
Art. 13 Sofortmassnahmen bei mangelhafter Entblutung
Art. 14 Anforderungen an die Tötung von Panzerkrebsen
4. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Schlachtung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln und Gehegewild in Schlachtbetrieben
Art. 15 Ausladen
Art. 16 Beförderungsvorrichtungen und Transportbehälter
Art. 17 Zeitpunkt der Schlachtung
Art. 18 Anforderungen an die Unterbringung
Art. 19 Zusätzliche Anforderungen an die Unterbringung über Nacht
Art. 20 Belegungsplan
Art. 21 Zutrieb zur Betäubung
Art. 22 Elektrische Treibhilfen
Art. 23 Lärmpegel im Warte- und Zutriebsbereich
Art. 24 Aufhängen von Hausgeflügel
5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Betrieben
Art. 25 Zeitpunkt der Schlachtung bei Panzerkrebsen
Art. 26 Anforderungen an die Unterbringung
Art. 27 Anforderungen an die Inbetriebnahme von Elektrobetäubungsanlagen und ‑geräten bei Fischen
6. Abschnitt: Dokumentationspflichten für Betriebe
Art. 28
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 29 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 30 Übergangsbestimmungen
Art. 31 Inkrafttreten
Anhang 1
Betäubung von Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Laufvögeln und Gehegewild durch Bolzenschuss
1 Anforderungen an Geräte und Munition
2 Ansatz des Bolzenschussgerätes
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3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Bolzenschussbetäubung
4 Zeitdauer bis zur Entblutung
Anhang 2
Betäubung von Schlachtvieh, Hauskaninchen und Gehegewild durch Kugelschuss ins Gehirn
1 Allgemeine Anforderungen
2 Betäubung von Schlachtvieh, Hauskaninchen und Gehegewild aus der Nähe
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3 Betäubung von Rindern und Gehegewild auf Distanz
4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Kugelschussbetäubung
Anhang 3
Schlagbetäubung von Hausgeflügel und Hauskaninchen
1 Stumpfe Schussschlagbetäubung von Hausgeflügel und Hauskaninchen
2 Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel
3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen stumpfen Schussschlagbetäubung oder Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel
4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen stumpfen Schussschlagbetäubung von Hauskaninchen
Anhang 4
Elektrobetäubung einzelner Tiere bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hausgeflügel, Hauskaninchen und Laufvögeln
1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
2 Elektrodenansatz
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3 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Hauskaninchen
Tierkategorie | Stromstärke in Ampère |
Rinder bis 200 kg Lebendgewicht | 1,3 A |
Rinder über 200 bis 600 kg Lebendgewicht | 1,5 A |
Rinder über 600 kg Lebendgewicht | 2,0 A |
Schafe, Ziegen | 1,0 A |
Schweine bis 110 kg Lebendgewicht | 1,3 A |
Schweine über 110 bis 160 kg Lebendgewicht | 1,5 A |
Schweine über 160 kg Lebendgewicht | 2,0 A |
Hauskaninchen | 0,4 A |
4 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Hausgeflügel und Laufvögeln
Tierkategorie | Stromstärke in Milliampère | Dauer in Sekunden |
Hühner | 240 mA | 4 Sek. |
Truthühner | 400 mA | 4 Sek. |
Enten | 600 mA | 4 Sek. |
Gänse | 300 mA | 4 Sek. |
Laufvögel | 500 mA | 4 Sek. |
5 Parameter für die Herzdurchströmung
6 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung
7 Zeitdauer bis zur Entblutung
Anhang 5
Elektrobetäubung von Hausgeflügel im Wasserbad
1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
2 Elektrische Durchströmung im Wasserbad
Frequenz in Hertz | Stromstärke in Milliampère | Zeit in Sekunden | |||
Hühner | Truthühner | Enten, Gänse | Wachteln | ||
< 200 Hz | 100 mA | 250 mA | 130 mA | 60 mA | 4 Sek. |
200–399 Hz | 150 mA | 400 mA | unzulässig | unzulässig | 4 Sek. |
400–1500 Hz | 200 mA | 400 mA | unzulässig | unzulässig | 4 Sek. |
3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung und Entblutung
Anhang 6
Elektrobetäubung von Fischen und Panzerkrebsen
1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
2 Inbetriebnahme einer Betäubungsanlage für Fische
3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung
Anhang 7
Kohlendioxidbetäubung von Schweinen
1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
2 Messgeräte und Aufzeichnungen
3 Verbringen der Schweine in die CO 2 -Atmosphäre
3.1 Automatisierter Gruppenzutrieb
3.2 Befördern der Tiere in der Betäubungsanlage
4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen CO 2 -Betäubung
5 Nachbetäubung
6 Zeitdauer bis zur Entblutung
CO2-Konzentration in | Verweildauer in Sekunden | Zeitintervall in Sekunden bis zum Beginn der Entblutung |
mind. 84 Vol.% CO2 | 100 Sek. | max. 55 Sek. nach dem Auftauchen |
mind. 84 Vol.% CO2 | 120 Sek. | max. 60 Sek. nach dem Auftauchen |
mind. 84 Vol.% CO2 | 150 Sek. | max. 70 Sek. nach dem Auftauchen |
mind. 88 Vol.% CO2 | 150 Sek. | max. 100 Sek. nach dem Auftauchen |
mind. 90 Vol.% CO2 | 120 Sek. | max. 70 Sek. nach dem Auftauchen |
mind. 90 Vol.% CO2 | 150 Sek. | max. 120 Sek. nach dem Auftauchen |