Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln,... (916.307.1)
INHALT
Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV 1)
- Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV 1)
- 1. Abschnitt: Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel und Diätfuttermittel
- Art. 1 Technische Anforderungen an Futtermittel
- Art. 1 a ⁵ Einzelfuttermittel, die nicht gemeldet werden müssen
- Art. 2 In der Tierernährung verbotene oder eingeschränkte Stoffe
- Art. 3 Verstärkte Kontrollen
- Art. 4 Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen
- Art. 5 ⁷ Diätfuttermittel
- 2. Abschnitt: Kennzeichnung und Aufmachung von Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln und Diätfuttermitteln
- Art. 6 Angaben
- Art. 7 Mindestanforderungen an die Kennzeichnung von Futtermitteln
- Art. 8 Besondere Kennzeichnungsanforderungen für Einzelfuttermittel
- Art. 9 Besondere zwingende Kennzeichnungsanforderungen an Mischfuttermittel
- Art. 10 Zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke
- Art. 11 Zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für Heimtierfuttermittel
- Art. 12 Zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für nicht konforme Futtermittel
- Art. 13 Ausnahmen für die Kennzeichnung
- Art. 14 Freiwillige Kennzeichnung
- 3. Abschnitt: Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen
- Art. 15 Voraussetzungen für die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen
- Art. 16 Begehren und Gesuche
- Art. 17 Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe
- Art. 18 Besondere Kennzeichnungsanforderungen für Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen
- 4. Abschnitt: Unerwünschte Stoffe in der Tierernährung
- Art. 19
- 5. Abschnitt: Vorschriften für die Futtermittelhygiene
- Art. 20
- 6. Abschnitt: Toleranzen, Probenahmen, Analysenmethoden und Transport
- Art. 21
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 22 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 23 ¹¹
- Art. 23 a ¹²
- Art. 23 b ¹³
- Art. 23 c ¹⁴
- Art. 23 d ¹⁵
- Art. 23 e ¹⁶
- Art. 23 f ¹⁷ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 31. Oktober 2018
- Art. 23 g ¹⁸ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Oktober 2019
- Art. 23 h ¹⁹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 11. November 2020
- Art. 23 i ²⁰ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. April 2021
- Art. 23 j ²¹ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 3. November 2021
- Art. 23 k ²² Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 25. April 2022
- Art. 24 Inkrafttreten
- Anhang 1.1
- Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Einzelfuttermittel zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt in Futtermitteln
- Anhang 1.2 ²³
- Obligatorische Angaben bei Einzelfuttermitteln
- Anhang 1.3
- Kategorien von Einzelfuttermitteln zur Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere
- Anhang 1.4 ²⁴
- Liste der Einzelfuttermittel, die nicht gemeldet werden müssen (Katalog der Einzelfuttermittel)
- Anhang 2 ²⁶
- Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (Zusatzstoffliste)
- 1 Kategorie 1: Technologische Futtermittelzusatzstoffe
- 1.1 Funktionsgruppe a: Konservierungsmittel
- 1.2 Funktionsgruppe b: Antioxidationsmittel
- 1.3 Funktionsgruppen c: Emulgatoren, d: Stabilisatoren, e: Verdickungsmittel und f: Geliermittel
- 1.4 Funktionsgruppen g: Bindemittel, h: Verhinderung der Absorption von Radionukliden und i: Trennmittel
- 1.5 Funktionsgruppe j: Säureregulatoren
- 1.6 Funktionsgruppe k: Silierzusatzstoffe
- 1.7 Funktionsgruppen m: Verringerung der Kontamination mit Mykotoxinen und n: Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit
- 1.8 Funktionsgruppe o: sonstige technologische Zusatzstoffe
- 2 Kategorie 2: Sensorische Futtermittelzusatzstoffe
- 2.1 Funktionsgruppe a: Farbstoffe
- 2.2 Funktionsgruppe b: Aromastoffe
- 2.2.1 Zugelassene Aromastoffe
- 2.2.2 Vorläufig zugelassene Aromastoffe
- a. Für alle Tierarten oder Tierkategorien zugelassene Aromastoffe
- b. Für Katzen und Hunde zugelassene Aromastoffe
- c. Für alle Tierarten, ausser Fische, zugelassene Aromastoffe
- 3 Kategorie 3: Ernährungsphysiologische Futtermittelzusatzstoffe
- 3.1 Funktionsgruppe a: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung
- 3.2 Funktionsgruppe b: Verbindungen von Spurenelementen
- 3.3 Funktionsgruppe c: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
- 3.4 Funktionsgruppe d: Harnstoff und seine Derivate
- Anhang 3.1 ³⁷
- Liste der zugelassenen Verwendungszwecke von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittelliste)
- Anhang 3.2 ³⁹
- Anhang 4.1 ⁴⁰
- Liste der Stoffe, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung eingeschränkt oder verboten ist
- Teil 1
- Teil 2
- Teil 3
- Anhang 4.2 ⁴³
- Teil 1 Futtermittel nichttierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen unterliegen
- Teil 2 Begleitpapier für die Freigabe der verstärkten Kontrolle
- Anhang 5 ⁴⁶
- Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie der Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen
- Anhang 6.1 ⁴⁸
- Nomenklatur der Futtermittelzusatzstoff-Funktionsgruppen
- Anhang 6.2 ⁴⁹
- Allgemeine Verwendungsbedingungen für Futtermittelzusatzstoffe
- Anhang 7 ⁵⁰
- Zulässige Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Einzelfuttermitteln oder Mischfuttermitteln
- Teil A: Toleranzen für analytische Bestandteile bei Einzel- und Mischfuttermitteln
- Teil B: Toleranzen für gemäss Anhang 1.1, 1.2, 8.2 und 8.3 angegebene Futtermittelzusatzstoffe
- Anhang 8.1 ⁵⁵
- Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung der Einzelfuttermittel und der Mischfuttermittel
- Anhang 8.2 ⁵⁶
- Kennzeichnungsangaben für Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel für Nutztiere
- Kapitel I: Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen
- Kapitel II: Kennzeichnung der analytischen Bestandteile
- Anhang 8.3 ⁵⁹
- Kennzeichnungsangaben für Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel für nicht Lebensmittel produzierende Tiere
- Kapitel I: Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen
- Kapitel II: Kennzeichnung der analytischen Bestandteile
- Anhang 8.4 ⁶⁰
- Sonderbestimmungen für die Kennzeichnung von nicht konformen Futtermitteln
- Anhang 8.5 ⁶¹
- Besondere Kennzeichnungsvorschriften für Vormischungen und bestimmte Futtermittelzusatzstoffe
- Anhang 8.6
- Nährwert von Mischfuttermitteln
- 1. Wiederkäuer
- 2. Schweine
- 3. Geflügel
- 4. Pferde
- 5. Mastkälber
- 6. Hunde und Katzen
- Anhang 9 ⁶²
- Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Futtermittelkontrolle
- Anhang 10 ⁶⁴
- Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln
- Teil 1 Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe in Futtermitteln
- Teil 2 Aktionsgrenzwerte (Auslösewerte) für unerwünschte Stoffe in Futtermitteln
- Teil 3 Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
- Anhang 11 ⁶⁷
- Anforderungen an die Futtermittelunternehmen, die sich nicht auf der Stufe der Futtermittelprimärproduktion befinden oder sich in der Primärproduktion befinden und nach den Artikeln 47 und 48 FMV registriert oder zugelassen sein müssen
- Definitionen
- Einrichtungen und Ausrüstungen
- Personal
- Herstellung
- Qualitätskontrolle
- Dioxinüberwachung von Ölen, Fetten und daraus hergestellten Erzeugnissen
- Lagerung und Beförderung
- Dokumentation
- Beanstandungen und Produktrückruf
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