Vereinbarung (0.747.224.33)
INHALT
Vereinbarung (zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend Grundsätze, die von den Behörden des Grossherzogtums Baden und der schweizerischen Kantone in bezug auf die Errichtung sowie die Überwachung des Betriebes und der Unterhaltung von öffentlichen Überfahrten zu beachten sind, welche auf der Rheinstrecke von Schaffhausen bis Basel den Verkehr zwischen dem badischen und schweizerischen Ufer vermitteln)
- Vereinbarung (zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend Grundsätze, die von den Behörden des Grossherzogtums Baden und der schweizerischen Kantone in bezug auf die Errichtung sowie die Überwachung des Betriebes und der Unterhaltung von öffentlichen Überfahrten zu beachten sind, welche auf der Rheinstrecke von Schaffhausen bis Basel den Verkehr zwischen dem badischen und schweizerischen Ufer vermitteln)
- Anlage
- Inhalt der zur Sicherung des Verkehrs für die öffentlichen Überfahrten auf der badisch-schweizerischen Rheinstrecke zwischen Schaffhausen und Basel zu erlassenden polizeilichen Vorschriften
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- § 7
- § 8
- § 9
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