Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (817.022.16)
INHALT
Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Obligatorische Angaben über Lebensmittel
- 1. Abschnitt: Inhalt und Darstellung
- Art. 3 Obligatorische Angaben
- Art. 4 Darstellung der obligatorischen Angaben bei vorverpackten Lebensmitteln
- Art. 5 Offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel
- 2. Abschnitt: Sachbezeichnung
- Art. 6 Grundsätze
- Art. 7 Geschützte Bezeichnungen und Angaben
- Art. 7 a ²⁰ Ausnahmen
- 3. Abschnitt: Verzeichnis der Zutaten
- Art. 8 Erforderliche Angaben und Reihenfolge
- Art. 9 Ausnahmen
- 4. Abschnitt: Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, und ihre Kennzeichnung
- Art. 10 Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können
- Art. 11 Kennzeichnung
- 5. Abschnitt: Mengenmässige Angabe von Zutaten
- Art. 12
- 6. Abschnitt: Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens
- Art. 13
- 7. Abschnitt: Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen
- Art. 14
- 8. Abschnitt: Angabe von Produktionsland und Herkunft
- Art. 15 Angabe des Produktionslandes
- Art. 16 Angabe der Herkunft von Zutaten
- Art. 17 ²⁷ Spezifische Angaben für Fleisch ²⁸
- 9. Abschnitt: Alkoholgehalt
- Art. 18
- 10. Abschnitt: Warenlos
- Art. 19 Grundsatz und Ausnahmen
- Art. 20 Ausgestaltung der Warenlosangabe
- 11. Abschnitt: Nährwertdeklaration
- Art. 21 Grundsätze
- Art. 22 Erforderliche Angaben
- Art. 23 Zusätzliche Angaben
- Art. 24 Besondere Bestimmungen
- Art. 25 Darstellung der Nährwertdeklaration
- Art. 26 Berechnung und Mengenangaben von Energiewert und Nährstoffmengen
- Art. 27 Angabe je 100 g oder je 100 ml
- Art. 28 Angabe je Portion oder je Verzehreinheit
- 12. Abschnitt: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
- Art. 29 Allgemeine Bestimmungen zu nährwertbezogenen Angaben
- Art. 30 Besondere Bestimmungen zu nährwertbezogenen Angaben
- Art. 31 Allgemeine Bestimmungen zu gesundheitsbezogenen Angaben
- Art. 32 Bewilligungsgesuch
- Art. 33 Bewilligungserteilung
- Art. 34 Besondere Bestimmungen zu gesundheitsbezogenen Angaben
- Art. 35 Gemeinsame Bestimmungen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
- 13. Abschnitt: Identitätskennzeichen
- Art. 36 Grundsatz und Ausnahmen
- Art. 37 Erforderliche Angaben
- Art. 38 Besondere Bestimmungen
- 3. Kapitel: Freiwillige Informationen über Lebensmittel
- Art. 39 Grundsatz
- Art. 40 ³⁹ «vegetarisch» oder «vegetabil»
- Art. 41 Informationen bezüglich Glutenfreiheit oder reduziertem Glutengehalt
- Art. 42 Informationen über laktosearme und laktosefreie Lebensmittel
- Art. 42 a ⁴⁰ Information über Rezepturanpassungen eines Lebensmittels
- 4. Kapitel: Nachführen der Anhänge
- Art. 43
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 44 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 45 Übergangsbestimmungen
- Art. 45 a ⁴³ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. Mai 2020
- Art. 46 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Begriffsbestimmungen
- Anhang 2 ⁴⁴
- Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
- Teil A Besondere verpflichtende Angaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Teil B Besondere Kennzeichnungsvorschriften für einzelne Arten oder Klassen von Lebensmitteln
- Anhang 3
- Definition der x-Höhe
- Anhang 4
- FAO ⁴⁷ -Fanggebiete
- Anhang 5 ⁴⁸
- Angabe und Bezeichnung der Zutaten
- Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
- Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezielle Bezeichnung durch die Bezeichnung einer Klasse ersetzt werden kann
- Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Funktionsklasse, gefolgt von ihrer Einzelbezeichnung oder der E-Nummer
- Teil D Bezeichnung von Aromen im Verzeichnis der Zutaten
- Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
- Anhang 5a ⁵²
- Zulässige Sachbezeichnungen nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b LGV
- Anhang 6
- Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können
- Anhang 7
- Mengenmässige Angabe der Zutaten
- Anhang 8
- Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens
- Anhang 9
- Lebensmittel, die von der obligatorischen Nährwertdeklaration ausgenommen sind
- Anhang 10
- Referenzmengen
- Teil A Referenzmengen für Erwachsene für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen
- Teil B Referenzmengen für Erwachsene für die tägliche Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind
- Anhang 11
- Darstellung der Nährwertdeklaration
- Anhang 12
- Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
- Anhang 13 ⁵³
- Nährwertbezogene Angaben und Voraussetzungen für ihre Verwendung
- 1 Energiearm
- 2 Energiereduziert
- 3 Energiefrei
- 4 Fettarm
- 5 Fettfrei oder ohne Fett
- 6 Quelle von Omega-3-Fettsäuren
- 7 Hoher Gehalt an Omega-3-Fettsäuren
- 8 Hoher Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren
- 9 Hoher Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren
- 10 Hoher Gehalt an ungesättigten Fettsäuren
- 11 Arm an gesättigten Fettsäuren
- 12 Arm an Trans-Fettsäuren
- 13 Frei von gesättigten Fettsäuren
- 14 Frei von Trans-Fettsäuren
- 15 Cholesterinarm
- 16 Cholesterinfrei
- 17 Zuckerarm
- 18 Zuckerfrei
- 19 Ohne Zuckerzusatz
- 20 Natriumarm oder kochsalzarm
- 21 Sehr natriumarm oder sehr kochsalzarm
- 22 Natriumfrei oder kochsalzfrei
- 23 Ohne Zusatz von Natrium oder Kochsalz
- 24 Ballaststoffquelle
- 25 Hoher Ballaststoffgehalt
- 26 Proteinquelle
- 27 Hoher Proteingehalt
- 28 «Quelle von» [Name des Vitamins oder des Mineralstoffs nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe f]
- 29 «Hoher Gehalt an» oder «reich an» [Name des Vitamins oder des Mineralstoffs nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe f]
- 30 «Enthält» [Name des Nährstoffs oder einer anderen Substanz]
- 31 Erhöhter Anteil an einem Nährstoff
- 32 Reduzierter Anteil an einem Nährstoff
- 33 Leicht oder Light
- 34 Von Natur aus oder natürlich
- 35 Eiweissarm
- Anhang 14 ⁵⁶
- Zulässige gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel, Lebensmittelbestandteile, Lebensmittelinhaltsstoffe und Lebensmittelkategorien sowie die Voraussetzungen für ihre Verwendung
- Anhang 15
- Begleitdokument für Rohstoffe für die Gelatine- oder Kollagenherstellung (Muster)
- Teil A Identifizierung der Rohstoffe
- Teil B Herkunft der Rohstoffe
- Teil C Bestimmungsort der Rohstoffe
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