HortSchulFeVO M-V
INHALT
Verordnung über das Verfahren nach § 26a Absatz 2 und 3 des Kindertagesförderungsgesetzes sowie das Verfahren für die Ermittlung der Kosten, zur Bedarfsermittlung und zur Abrechnung der Kosten, für den erhöhten Bedarf an Hortförderung während der Schulferien nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (Hortschulferienverordnung - HortSchulFeVO M-V) Vom 1. Juli 2022
- Verordnung über das Verfahren nach § 26a Absatz 2 und 3 des Kindertagesförderungsgesetzes sowie das Verfahren für die Ermittlung der Kosten, zur Bedarfsermittlung und zur Abrechnung der Kosten, für den erhöhten Bedarf an Hortförderung während der Schulferien nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (Hortschulferienverordnung - HortSchulFeVO M-V) Vom 1. Juli 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Verfahren zur Bedarfsermittlung
- § 2 Verfahren zur Ermittlung der Kosten
- § 3 Verfahren zur Abrechnung der Kosten
- § 4 Verfahren zur Abrechnung der Kosten der Träger der Kindertageseinrichtungen gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 5 Evaluierung des Verfahrens zur Ermittlung der Kosten
- § 6 Übergangsvorschrift
- § 7 Inkrafttreten
Feedback