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INHALT
Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) Vom 7. März 2017
- Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) Vom 7. März 2017
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Klimaschutzziele für das Land Schleswig-Holstein; Grundsätze
- § 4 Klimaschutzziele, Umsetzung und Monitoring für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein
- § 5 Monitoring zu den Klimaschutzzielen für das Land Schleswig-Holstein
- § 6 Beirat für Energiewende und Klimaschutz - Energiewendebeirat
- § 7 Aufstellung kommunaler Wärme- und Kältepläne; Datenübermittlung
- § 8 Transparente Darstellung der Fernwärmeversorgung
- § 9 Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte Wohn- und Nichtwohngebäude im Gebäudebestand; Verordnungsermächtigung
- § 10 Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen auf größeren neu errichteten Parkplätzen
- § 11 Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden
- § 12 Verordnungsermächtigung zu den Photovoltaikpflichten
- § 13 Klima- und Umweltschutz im Mobilitätssektor
- § 14 Erhalt und Aufbau von Humus im Boden und biologischer Klimaschutz
- § 15 Anpassung an den Klimawandel
- § 16 Zusammenwirken der Behörden und der nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen mit der federführenden Zulassungsbehörde bei Verfahren zur Entscheidung von Vorhaben zur Erreichung der Ziele nach § 3
- § 17 Ordnungswidrigkeit
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