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INHALT
Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (Gerichtsvollzieher-LAPO) Vom 11. Dezember 2012
- Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (Gerichtsvollzieher-LAPO) Vom 11. Dezember 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst
- § 1 Einrichtung des Laufbahnzweigs Gerichtsvollzieherdienst
- § 2 Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst
- § 3 Ausgestaltung des Laufbahnzweigs
- § 4 Ziel der Zusatzausbildung und des Vorbereitungsdienstes
- Abschnitt II Ausbildungsordnung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 5 Zulassungsvoraussetzungen
- § 6 Bewerbung und Zulassung
- § 7 Rechtsverhältnis
- § 8 Urlaub
- Unterabschnitt 2 Ausbildung
- § 9 Vorbereitende Ausbildung, Bewertung
- § 10 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 11 Anrechnung, Verlängerung
- § 12 Beurteilung der Leistungen, Ausbildungsnoten
- Abschnitt III Laufbahnprüfung
- § 13 Prüfungsamt
- § 14 Prüfungsteile
- § 15 Schriftliche Prüfung
- § 16 Mündliche Prüfung
- § 17 Bewertung der Laufbahnprüfung, Prüfungsgesamtnote, Ergebnis der Prüfung
- § 18 Zeugnis
- § 19 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 20 Täuschung, ordnungswidriges Verhalten
- § 21 Verhinderung, Versäumnis
- § 22 Erläuterung der Bewertung
- § 23 Einsichtnahme in die Prüfungsakte
- § 24 Ausschluss der elektronischen Form
- Abschnitt IV Schlussvorschriften
- § 25 Übergangsregelung
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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