WbG
INHALT
Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege (Weiterbildungsgesetz - WbG) Vom 3. Juli 1995
- Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege (Weiterbildungsgesetz - WbG) Vom 3. Juli 1995
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Weiterbildung und Fortbildung
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Fortbildungspflicht
- § 3 Durchführung der Weiterbildung
- § 4 Anerkennung von Weiterbildungsstätten
- § 5 Aufsicht
- § 6 Abschluß der Weiterbildung
- § 7 Führen von Weiterbildungsbezeichnungen
- Abschnitt II Erlaubnis zum Führen von Weiterbildungsbezeichnungen
- § 8 Erlaubnis ohne Weiterbildungsabschluß
- § 9 Erlaubnis in besonderen Fällen für Weiterbildungen im Land Berlin
- § 10 Weiterbildungsabschlüsse im Beitrittsgebiet
- § 11 Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen
- Abschnitt III Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsnachweisen sowie Dienstleistungserbringung nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 12 Anwendungsbereich
- § 13 Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsnachweisen nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 13a Verfahren
- § 14 Ausgleichsmaßnahmen
- § 15 Vorzulegende Unterlagen
- § 16 Informationspflichten
- § 17 Erbringen von Dienstleistungen
- § 18 Ausstellung von nach der Richtlinie 2005/36/EG erforderlichen Bescheinigungen
- § 19 Statistik
- Abschnitt IV Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 20 Fortgeltung von Anerkennungen des Landes Berlin
- § 21 Bußgeldvorschriften
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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