Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen
INHALT
Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen
- Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen
- 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich
- 1.1 Gesetzliche Rentenversicherung
- 1.1.1 Versicherungsfreiheit des Hauptamts in der gesetzlichen Rentenversicherung
- 1.1.2 Herstellung der Rentenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen
- 1.1.2.1 Erstreckung der Gewährleistung
- 1.1.2.2 Allgemeiner Gewährleistungsbescheid des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
- 1.1.2.3 Vereinbarungen zwischen dem kommunalen Dienstherrn und dem Arbeitgeber
- 1.1.2.4 Weitere Beschäftigungen als ehrenamtlicher kommunaler Wahlbeamter oder als ehrenamtliche kommunale Wahlbeamtin
- 1.2 Gesetzliche Krankenversicherung
- 1.2.1 Krankenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen kraft Gesetzes
- 1.2.2 Bedingte Krankenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen
- 1.3 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- 1.3.1 Arbeitslosenversicherungspflicht für weitere Beschäftigungen
- 1.3.2 Bedingte Arbeitslosenversicherungsfreiheit für weitere Beschäftigungen
- 2. Ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
- 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung
- 2.1.1 Versicherungspflicht der Ehrenbeamten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- 2.1.2 Herstellung der Rentenversicherungsfreiheit durch Erstreckung der Gewährleistung
- 2.2 Gesetzliche Krankenversicherung
- 2.3 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- 3. Rentenversicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern von Sparkassen
- 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 4.1
- 4.2
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