Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe – Programmteil Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller
INHALT
Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe – Programmteil Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller
- Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe – Programmteil Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller
- 1. Zweck
- 2. Antragsberechtigte Personen
- 2.1 Selbständige
- 2.2 Inhaber von Einzelunternehmen; Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften
- 2.3 Verbundene Unternehmen
- 2.4 Öffentliche Unternehmen
- 2.5 Unternehmen in Schwierigkeiten
- 3. Umsatzrückgang; Vergleichszeitraum
- 3.1 Programmteil A
- 3.2 Programmteil B
- 4. Höhe der Förderung
- 4.1 Gesamthöhe der Fördermittel
- 4.2 Förderhöchstbetrag
- 4.3 Ausschluss der Überkompensation
- 5. Verhältnis zu anderen Hilfen
- 6. Antragsverfahren
- 6.1 Antragsform und -frist
- 6.2 Antragstellung
- 6.3 Antragsprüfung
- 6.4 Auszahlung und Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
- 7. Nachprüfungen
- 7.1 Nachprüfung durch die Bewilligungsstelle
- 7.2 Prüfung durch andere Stellen
- 8. Rolle der prüfenden Dritten
- 9. Europäisches Beihilferecht
- 10. Strafrechtliche Hinweise
- 11. Steuerrechtliche Hinweise
- 12. Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Bayerischen Härtefallhilfe
- 13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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