Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende zu Aufwendungen einer Heilpraktikerbehandlung
DE - Landesrecht Bayern
Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende zu Aufwendungen einer Heilpraktikerbehandlung