Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
INHALT
Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- A. Voraussetzungen einer Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
- 1. Dem Begriff der unmittelbaren Erforderlichkeit kommt eine sach- und personenbezogene Bedeutung zu.
- a) Objektive Erforderlichkeit
- b) Subjektive Erforderlichkeit
- c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- 2. Verfahren
- 3. Wirkung der Freistellung
- 4. Kostentragung
- 5. Verbuchung im Haushalt, Zuständigkeit
- B. Dienst- und Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an sonstigen Personalratsschulungen
- C.
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