AufbewV
INHALT
AufbewV: Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsverordnung – AufbewV) Vom 29. Juli 2010 (GVBl. S. 644) BayRS 300-12-6-J (§§ 1–6)
- AufbewV: Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsverordnung – AufbewV) Vom 29. Juli 2010 (GVBl. S. 644) BayRS 300-12-6-J (§§ 1–6)
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Zivilprozess-, Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen
- Unterabschnitt 3 Straf- und Bußgeldverfahren
- Unterabschnitt 4 Freiwillige Gerichtsbarkeit und Familiensachen
- Unterabschnitt 5 Anerbensachen und Landwirtschaftssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Zivilsachen
- Unterabschnitt 3 Straf- und Bußgeldverfahren
- Unterabschnitt 4 Sonstige Zuständigkeiten des Landgerichts
- Unterabschnitt 5 Dienststrafsachen, Dienst- und Berufsgerichtssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Zivil- und Familiensachen
- Unterabschnitt 3 Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Unterabschnitt 4 Landwirtschaftssachen
- Unterabschnitt 5 Sonstige Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts
- Unterabschnitt 6 Dienststrafsachen, Dienst-, Ehren- und Berufsgerichtssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Zivilsachen
- Unterabschnitt 3 Strafsachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Zivilsachen
- Unterabschnitt 3 Strafsachen
- Unterabschnitt 4 Dienststrafsachen, Dienst-, Ehren- und Berufsgerichtssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Justizvollzugsanstalten
- Unterabschnitt 3 Besondere Bestimmungen für Jugendarrestanstalten
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Rechtssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Rechtssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Rechtssachen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Unterabschnitt 2 Rechtssachen
- Abschnitt 5 Verwaltungsgericht und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Abschnitt 6 Finanzgericht
Feedback