BerOSchulAPrV BW
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung in der Oberstufe der Berufsoberschulen Vom 16. Juni 1999
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung in der Oberstufe der Berufsoberschulen Vom 16. Juni 1999
- 1. ABSCHNITT Allgemeines
- § 1 Zweck der Ausbildung
- § 2 Dauer und Abschluss der Ausbildung
- § 3 Bildungsplan, Stundentafeln
- § 4 Maßgebende Fächer, Projektarbeit, Kernfächer
- 2. ABSCHNITT Aufnahmeverfahren und Probezeit
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- Fußnoten
- § 6 Aufnahmeantrag
- § 7 Auswahlverfahren
- § 8 Aufnahmeprüfung
- Fußnoten
- § 9 Probezeit
- 3. ABSCHNITT Versetzung
- § 10 Voraussetzungen
- § 11 Wiederholung, Entlassung
- 4. ABSCHNITT Abschlussprüfung zum Erwerb der Hochschulreife
- § 12 Zweck der Prüfung
- § 13 Teile der Prüfung
- § 14 Ort und Zeitpunkt
- § 15 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
- § 16 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 17 Schriftliche Prüfung
- § 18 Mündliche Prüfung
- § 19 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 20 Zeugnis der Hochschulreife
- § 21 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 22 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- § 23 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
- 5. ABSCHNITT Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 24 Erweiterung bisheriger Studienberechtigungen
- § 25 Änderung der Verordnung über die Notenbildung
- § 26 Aufhebung von Rechtsvorschriften, Übergangsregelungen
- § 27 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Stundentafel für die Technische Oberschule (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
- Anlage 2
- Stundentafel für die Wirtschaftsoberschule (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
- Anlage 3
- Stundentafel für die Berufsoberschule für Sozialwesen (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
Feedback