AAZuVO
INHALT
Verordnung der Landesregierung und des Justizministeriums über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie über die Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer (Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung - AAZuVO) Vom 2. Dezember 2008
- Verordnung der Landesregierung und des Justizministeriums über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie über die Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer (Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung - AAZuVO) Vom 2. Dezember 2008
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Ausländerbehörden
- § 3 Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden
- § 4 Sachliche Zuständigkeiten der unteren Ausländerbehörden
- § 5 Zuständigkeiten der Regierungspräsidien bei Asylsuchenden, Asylbewerbern und deren Familienangehörigen
- § 6 Zuständigkeiten der Regierungspräsidien für Ausweisungen und weitere Maßnahmen
- § 7 (aufgehoben)
- § 8 Landesweite Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfungen einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
- § 9 Örtliche und sachliche Zuständigkeit für Entscheidungen zum Einreise- und Aufenthaltsverbot
- § 10 Beauftragung der unteren Ausländerbehörden
- § 11 Zustimmungsvorbehalte
- § 12 (aufgehoben)
- § 13 Ausländerrechtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach dem Aufenthaltsgesetz für unerlaubt eingereiste Ausländer
- § 14 Weiterübertragung von Ermächtigungen
- § 15 Übergangsbestimmungen
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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