AbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Vom 12. September 1978
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) Vom 12. September 1978
- ERSTER TEIL Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 1
- ZWEITER TEIL Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- § 4 a Unabhängigkeit der Abgeordneten, Offenlegungsregeln
- DRITTER TEIL Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- 1. Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
- § 5 Entschädigung
- Fußnoten
- § 6 Aufwandsentschädigung
- Fußnoten
- § 6 a Reisekostenentschädigung
- § 6 b Fahrtkosten
- § 6 c Übernachtungskosten
- § 7 Kürzung der Kostenpauschale
- § 8 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
- § 9 Dienstreisen
- 2. Abschnitt Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
- § 10 Übergangsgeld
- § 11 Altersvorsorge, Versorgungswerk
- Fußnoten
- § 12 (aufgehoben)
- § 13 (aufgehoben)
- § 14 Gesundheitsschäden und Tod
- § 15 (aufgehoben)
- § 16 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- § 17 (aufgehoben)
- § 18 (aufgehoben)
- 3. Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
- § 19 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
- § 20 Unterstützungen
- 4. Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- § 21
- 5. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 21 a (aufgehoben)
- § 22 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
- § 23 Verzicht, Übertragbarkeit
- § 24 Nichtanrechenbarkeit
- § 25 Verwendung im öffentlichen Dienst
- VIERTER TEIL Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
- § 26 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 27 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 28 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 29 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 30 Entlassung
- § 31 Beförderungsverbot
- § 32 Wahlbeamte auf Zeit
- § 32 a Professoren
- § 33 Angestellte, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes.
- § 34 Freistellung
- § 35 (aufgehoben)
- § 36 (aufgehoben)
- § 37 Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
- FÜNFTER TEIL Übergangsregelung, Inkrafttreten
- § 38 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 39 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 40 Versorgungsabfindung
- § 41 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
- § 42 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
- § 43 Unterstützung für ehemalige Abgeordnete
- § 44 Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
- § 45 Änderung des Landesbeamtengesetzes
- § 45 a Übergangsregelung für Versorgungsansprüche und -anwartschaften, die vor dem 1. Juni 1992 entstanden sind
- § 45 b Aussetzung der Anpassung der Entschädigung
- § 46 Inkrafttreten, Weitergeltung alten Rechts
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