KMAG
INHALT
Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KMAG)
- Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkteaufsichtsgesetz - KMAG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Maßnahmen
- Abschnitt 1
- Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Ziel und Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- § 3 Aufgaben der Bundesanstalt
- § 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- Abschnitt 3
- Sofortige Vollziehbarkeit
- § 5 Sofortige Vollziehbarkeit
- Abschnitt 4
- Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- § 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
- Kapitel 2
- Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
- Abschnitt 1
- Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
- § 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
- § 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
- Abschnitt 2
- Erteilung und Entzug der Zulassung
- § 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
- § 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
- § 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
- § 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
- Kapitel 3
- Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
- § 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
- § 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
- § 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
- § 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
- § 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
- Kapitel 4
- Beaufsichtigung von Instituten
- Abschnitt 1
- Allgemeine Maßnahmen
- § 20 Auskünfte und Prüfungen
- § 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
- § 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
- § 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
- § 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
- § 26 (zukünftig in Kraft)
- Abschnitt 2
- Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
- § 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
- § 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
- Abschnitt 3
- (zukünftig in Kraft)
- §§ 29 und 30 (zukünftig in Kraft)
- Abschnitt 4
- Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
- §§ 31 bis 35 (zukünftig in Kraft)
- § 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 5
- Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
- § 37 Pflicht zur Rechnungslegung
- § 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- § 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
- § 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 6
- Maßnahmen in besonderen Fällen
- § 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
- § 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- § 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
- § 44 Insolvenz
- § 45 (zukünftig in Kraft)
- Kapitel 7
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 46 Strafvorschriften
- § 47 Bußgeldvorschriften
- § 48 Ordnungsgelder
- § 49 Mitteilungen in Strafsachen
- Kapitel 8
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
- § 51 Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung
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