Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung d... (916.443.116)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Auf die Ausfuhr anwendbares Recht
- 2. Abschnitt: Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen sowie Schlachtung von Hausgeflügel aus den Zwischenzonen
- Art. 3 Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen
- Art. 4 Schlachtung von Hausgeflügel aus den Zwischenzonen
- 3. Abschnitt: Kontroll- und Beobachtungsgebiete
- Art. 5 Kontrollgebiete
- Art. 6 Beobachtungsgebiete
- 4. Abschnitt: Massnahmen in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten
- Art. 7 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter in den Kontrollgebieten
- Art. 8 Verbringungssperre in den Kontrollgebieten
- ² Der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin kann Ausnahmen bewilligen.
- Art. 9 Massnahmen der Tierhalterinnen und Tierhalter in den Beobachtungsgebieten
- Art. 10 Märkte und Ausstellungen in den Beobachtungsgebieten
- Art. 11 Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen und Tierhaltern in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten
- Art. 12 Meldepflichten von Tierärztinnen und Tierärzten
- Art. 13 Zoologische Gärten
- Art. 14 Überwachung der Geflügelhaltungen
- 5. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Art . 15
- Anhang 1
- Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen
- Anhang 2
- Beobachtungsgebiete