Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
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Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
- I.
- Bürgschaftsrichtlinie
- 1.
- Anwendungsbereich
- 2.
- Kreditgeber
- 3.
- Kreditnehmer
- 4.
- Subsidiarität
- 5.
- Kreditzweck
- 6.
- Besondere Voraussetzungen für die Übernahme von Bürgschaften in Übereinstimmung mit EU-Recht
- 7.
- Höhe, Umfang und Laufzeit der Bürgschaften
- 8.
- Sicherheiten
- 9.
- Übergang der Kreditforderung, Schuldnerwechsel
- 10.
- Verpflichtungen des Kreditgebers
- 11.
- Inanspruchnahme der BAB aus der Bürgschaft
- 12.
- Rechtslage nach Inanspruchnahme
- 13.
- Prüfungs- und Auskunftsrechte
- § 39 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung
- 14.
- Kosten der Bürgschaftsübernahme
- 15.
- Mitwirkung von Dritten bei der Prüfung von Bürgschaftsanträgen
- 16.
- Schlussbestimmungen
- II.
- Verfahrensrichtlinie für die Übernahme von Bürgschaften
- 1.
- Geltungsbereich
- 2.
- Verfahren
- 3.
- Bürgschaftserteilung
- III.
- Außerkrafttreten der bisherigen Richtlinien
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