3.
Bürgschaftserteilung
Die BAB stellt die Bürgschaftsurkunden im eigenen Namen und im Auftrag der FHB aus. Die Ablehnung einer Bürgschaft wird ebenfalls durch die BAB mitgeteilt.
III.
Außerkrafttreten der bisherigen Richtlinien
Die Richtlinien vom 1. Juli 2002 (Brem.ABl. S. 517) treten außer Kraft.
Bremen, den 1. Juli 2007
Der Senator für Finanzen
Anlage 3
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.