Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 21/2018 - Steuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers (Meldung von Mitversteuerungsbeträ...
DE - Landesrecht Bremen

INHALT

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 21/2018 - Steuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers (Meldung von Mitversteuerungsbeträgen sowie Aufzeichnungspflicht Großbuchstabe "M")

Markierungen
Leseansicht