Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen
INHALT
Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen
- Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen
- Richtlinie zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen
- 1.
- Rechtliche Grundlagen
- § 18 Absatz 5 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes (BremKTG)
- §§ 4
- 2.
- Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- §§ 3
- 3.
- Art und Höhe der Zuschüsse
- 4.
- Regelmäßige Belegung der Plätze
- § 5 BremAOG
- § 5 Absatz 4 BremAOG
- 5.
- Abweichungen in der Belegung / Kürzung der Zuschüsse
- 6.
- Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen und deren Zahlung
- § 44 der Landeshaushaltsordnung
- 7.
- Eigenbeteiligung der Träger / Elternbeiträge
- § 19a BremKTG
- § 19b Absatz 2 Satz 2 BremKTG
- 8.
- Verfahren bei Auflösung einer Tageseinrichtung
- 9.
- Beratungsstellen
- 10.
- Ausnahmen
- 11.
- Inkrafttreten
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