Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünf...
INHALT
Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- 1.
- Zweck dieses Erlasses
- 2.
- Voraussetzungen für die Anerkennung als vorschlagsberechtigte Organisationen und Verbände auf Landesebene im Sinne des § 279 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 SGB V sowie als maßgebliche Verbände der Pflegeberufe auf Landesebene gemäß § 279 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 SGB V
- 3.
- Anerkannte vorschlagsberechtigte Organisationen und Verbände auf Landesebene im Sinne des § 279 Absatz 5 Satz 1 SGB V
- 4.
- Anerkennung weiterer Organisationen und Verbände sowie maßgeblicher Verbände der Pflegeberufe auf Landesebene gemäß § 279 Absatz 5 Satz 1 SGB V
- 5.
- Überprüfung der Anerkennung der Vorschlagsberechtigung
- 6.
- Verfahren der Übermittlung der Vorschläge
- 7.
- Verfahren der Bearbeitung der Vorschläge
- 8.
- Inkrafttreten
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