Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universi...
INHALT
Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen
- Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen
- § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zugangsvoraussetzungen und -verfahren
- § 56 BremHG
- § 56 BremHG
- § 6
- § 5
- § 3 Zulassung
- § 4 Form und Frist der Anträge
- § 2
- § 2
- § 5 Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber
- § 2
- § 6 Masterzugangskommission
- § 7 Inkrafttreten
- § 4
- Für alle Studienfächer im Master of Education für ein Lehramt an Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) werden vorausgesetzt:
- Für die Studienfächer Frankoromanistik und Hispanistik für ein Lehramt an Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) wird vorausgesetzt:
- Für das Studienfach Englisch/ English Speaking Cultures wird vorausgesetzt:
- 1.
- 2.
- Für das Studienfach Religionswissenschaft/Religionspädagogik wird vorausgesetzt:
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