Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen 
                
                
            INHALT
Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen
- Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen
- § 1 Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht
- § 2
- § 2 Zuständigkeit der senatorischen Behörde
- § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten