Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2023 - Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2023 - Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2023 - Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 10/2023 vom 14.07.2023
- Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten hier: Neufassung vom 14.06.2024
- Verteiler:
- Über Verteilerlisten:
- Adressatenkreis:
- Vorbemerkung und Inkrafttreten
- 1. September 2023
- Ortsflexibles Arbeiten im Sinne der Dienstvereinbarung umfasst
- mobile Arbeit
- Homeoffice
- klimaneutralen Büro
- Rahmenbedingungen der neuen Dienstvereinbarung:
- Anwendungsgrundsatz
- Teilnahme
- freiwillig
- •
- Nicht
- geeignete Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
- angemessenes Verhältnis
- „Ein-Geräte-Strategie“
- Eckpunkte Mobile Arbeit
- •
- Mobile Arbeit
- ohne Antrags- und Mitbestimmungsverfahren
- •
- Arbeitsschwerpunkt
- dienstliche Büro
- keine weitere Ausstattung
- Eckpunkte Homeoffice
- •
- Homeoffice
- mitbestimmungspflichtige Vereinbarung
- befristet auf bis zu 2 Jahre
- Homeoffice
- Desksharing
- Konkretisierung des § 4.4 „Kosten“ der DV
- dienststellenseitig entstehenden Kosten
- erfolgt nicht
- Umsetzung der Dienstvereinbarung
- Muster-Vereinbarung
- Handlungshilfe
- praxisnahe Hinweise bzw. Praxisbeispiele
- Aufhebung von Rundschreiben und Dienstvereinbarungen
- Kontakt
- Anlage
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