Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz“ sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
INHALT
Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz“ sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
- Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz“ sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
- Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz“ sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
- 1.
- Förderzweck
- 2.
- Gegenstand der Förderung
- 3.
- Förderfähige Kosten
- 4.
- Antragsberechtigung
- 5.
- Fördervoraussetzungen
- 6.
- Antragstellung und Verfahren
- 7.
- Art und Umfang der Förderung
- 8.
- Sonstige Förderbestimmungen
- §§ 48
- § 44 Landeshaushaltsordnung
- 9.
- Datenschutz
- 10.
- Inkrafttreten
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