Erlass Nr. 06/2009<br> Aufenthaltsrecht; Neuregelung der Zulassung von Ortskräften und Altfallregelung für ehemalige "unechte" Ortskräfte an diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen i...
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Erlass Nr. 06/2009<br> Aufenthaltsrecht; Neuregelung der Zulassung von Ortskräften und Altfallregelung für ehemalige "unechte" Ortskräfte an diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 AufenthG
- Erlass Nr. 06/2009 Aufenthaltsrecht; Neuregelung der Zulassung von Ortskräften und Altfallregelung für ehemalige "unechte" Ortskräfte an diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 AufenthG
- I. Wortlaut der neuen Richtlinie zur künftigen Beschäftigung von im Ausland angeworbenen („unechten“) Ortskräften an diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland:
- II. Mit dem vom Bundesministerium des Innern am 15.12.2009 erklärten Einvernehmen erlasse ich die nachfolgende Anordnung zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen an ehemalige “unechte“ Ortskräfte diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen in Deutschland gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG:
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