Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinne...
INHALT
Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinnen und Erben mit Wohnsitz im Land Brandenburg
- Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinnen und Erben mit Wohnsitz im Land Brandenburg
- 1 Grundlagen des Härtefallfonds
- 2 Zweck des Härtefallfonds
- 3 Allgemeine Regelungen für Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds
- 4 Art der Unterstützungsleistung
- 5 Antragsberechtigung
- 6 Verfahren
- 7 Höhe der Unterstützungsleistung
- 8 Leistungsschwerpunkte
- 9 Ausschlussgründe
- 10 Inkrafttreten
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