Vorherige Seite
Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinne...
Nächste Seite
DE - Landesrecht Brandenburg
Markierungen
Leseansicht