Sächsische Vertretungsverordnung – SächsVertrVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren (Sächsische Vertretungsverordnung – SächsVertrVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren (Sächsische Vertretungsverordnung – SächsVertrVO)
- § 1 Allgemeine Bestimmung
- § 2 Streitigkeiten vor den Verfassungsgerichten
- § 3 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten
- § 4 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- § 5 Verfahren vor den Finanzgerichten
- § 6 Verfahren vor den Sozialgerichten
- § 7 Vertretung in besonderen Verfahren
- § 8 Selbsteintritt und Übertragung
- § 9 Entgegennahme von Mitteilungen über Abtretungen, Beschlüsse und Benachrichtigungen
- § 10 Zustellung an eine nicht zuständige Stelle
- § 11 Übergangsvorschrift
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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