Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – SächsÖbVIVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – SächsÖbVIVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – SächsÖbVIVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 13. Mai 2021
- Inhaltsübersicht
- § 1 Bestellungsverfahren
- § 2 Bestellung
- § 3 Geschäftsstelle
- § 4 Amtssiegel und Wappen
- § 5 Amtsausübung
- § 6 Arbeitsgemeinschaft
- § 7 Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen, Geschäftsbuch
- § 8 Mitarbeiter, Fachkräfte
- § 9 Haftpflichtversicherung
- § 10 Durchführung der Aufsicht
- § 11 Bestellung des Vertreters
- § 12 Amtsausübung des Vertreters
- § 13 Entlassung auf eigenen Antrag
- § 14 Abwicklung des Amtes, Amtsverwalter
- § 15 Veröffentlichungen, Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
- § 16 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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