Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – IfSGZuVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe (Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – IfSGZuVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe (Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung – IfSGZuVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. Juni 2024
- § 1 Zuständige Behörde
- § 2 Meldewesen, Übermittlungspflichten
- § 3 Verhütung übertragbarer Krankheiten
- § 4 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- § 5 Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- § 6 Entschädigung bei Tätigkeitsverboten und bei behördlichen Maßnahmen
- § 7 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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