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Generationenfonds-Zuführungsverordnung – GeFoZuVO
DE - Landesrecht Sachsen
31.12.2022
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zuführungen an den Generationenfonds des Freistaates Sachsen (Generationenfonds-Zuführungsverordnung – GeFoZuVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zuführungen an den Generationenfonds des Freistaates Sachsen (Generationenfonds-Zuführungsverordnung – GeFoZuVO)
Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2022
§ 1 Zuführungssätze
§ 2 Zeitpunkt der Zuführung
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