Schulordnung Fachschule – FSO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2024
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 3 Ziel, Inhalt und Gestaltung der Ausbildung
- § 4 Stundentafel, Lehrpläne und Klassenbücher
- § 5 Ausbildungszeit
- Abschnitt 2 Aufnahme
- § 6 Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Aufnahmeverfahren
- § 8 Auswahlverfahren
- § 9 Versagungsgründe
- § 10 Schulwechsel
- Abschnitt 3 Grundsätze der Leistungsermittlung
- § 11 Leistungsnachweise
- § 12 Bewertung der Leistungen
- § 13 Facharbeit
- § 14 Nachteilsausgleich
- § 15 Versäumnis und Verweigerung eines Leistungsnachweises
- § 16 Täuschungshandlung
- Abschnitt 4 Fortgang und Ende des Schulverhältnisses
- § 17 Versetzung
- § 18 Wiederholung der Klassenstufe
- § 19 Beurlaubung und Unterrichtsbefreiung
- § 20 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 21 Fehlzeiten und Verlängerung des Schulverhältnisses
- Abschnitt 5 Abschlussprüfung
- § 22 Allgemeines
- § 23 Aufgabenerstellungskommission
- § 24 Prüfungsausschuss
- § 25 Fachausschuss
- § 26 Protokoll
- § 27 Festsetzung der Vornote
- § 28 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 29 Nachteilsausgleich während der Abschlussprüfung
- § 30 Schriftliche Prüfung
- § 31 Mündliche Prüfung
- § 32 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 33 Praktische Prüfung
- § 34 Festsetzung der Prüfungs- und Zeugnisnoten
- § 35 Bestehen der Ausbildung und Notenausgleich
- § 36 Versäumnis und Nachholung
- § 37 Täuschungshandlung und Ordnungsverstöße
- § 38 Teilwiederholung und Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 6 Abschlussprüfung für Schulfremde
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 39 Allgemeines
- § 40 Antrags- und Zulassungsverfahren
- § 41 Facharbeit für Schulfremde
- § 42 Schulfremdenprüfung
- § 43 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und Abschlusszeugnis
- § 44 Teilwiederholung, Wiederholung und Bestehen der Schulfremdenprüfung
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für Fernlehrgangsteilnehmende
- § 45 Leistungsnachweise und -bewertung, Notenbildung
- § 46 Befreiung von einzelnen Lernfeldern in der Abschlussprüfung
- § 47 Festsetzung der Zeugnisnote, Bestehen der Abschlussprüfung und Wiederholung der Schulfremdenprüfung
- Abschnitt 7 Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Bildungsabschlüsse
- § 48 Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Bescheinigungen
- § 49 Mittlerer Schulabschluss
- § 50 Anerkennung von Befähigungsnachweisen und Berufsqualifikationen
- Teil 2 Besondere Vorschriften
- Abschnitt 1 Fachbereich Gestaltung
- § 51 Fachrichtung
- § 52 Dauer der Ausbildung und Anrechnung einer berufsbezogenen Vorbildung
- § 53 Schriftliche Prüfung
- § 54 Praktische Prüfung
- § 55 Schulfremdenprüfung
- § 56 Berufsbezeichnung
- Abschnitt 2 Fachbereich Sozialwesen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 57 Fachrichtungen
- § 58 Berufspraktische Ausbildung
- § 59 Praxiseinrichtung
- § 60 Leistungsnachweise und Beurteilungen
- § 61 Vornote für die berufspraktische Ausbildung
- § 62 Zulassung zum berufspraktischen Teil der Abschlussprüfung
- § 62a Fachausschuss für die berufspraktische Prüfung
- § 63 Berufspraktische Prüfung und Wiederholung
- Unterabschnitt 2 Fachrichtung Heilerziehungspflege
- § 64 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 65 Anrechnung berufsbezogener Vorbildung
- § 66 Aufnahmevoraussetzungen
- § 67 Schriftliche Prüfung
- § 68 Berufspraktische Prüfung
- § 69 Schulfremdenprüfung
- § 70 Berufsbezeichnung
- Unterabschnitt 3 Fachrichtung Sozialpädagogik
- § 71 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 72 Anrechnung berufsbezogener Vorbildung
- § 73 Aufnahmevoraussetzungen
- § 74 Schriftliche Prüfung
- § 75 Berufspraktische Prüfung
- § 76 Schulfremdenprüfung
- § 77 Berufsbezeichnung
- Abschnitt 3 Fachbereich Technik
- § 78 Fachrichtungen und Schwerpunkte
- § 79 Dauer der Ausbildung und Anrechnung einer berufsbezogenen Vorbildung
- § 80 Schriftliche Prüfung
- § 81 Schulfremdenprüfung
- § 82 Berufsbezeichnung
- Abschnitt 4 Fachbereich Wirtschaft
- § 83 Fachrichtungen
- § 84 Dauer der Ausbildung und Anrechnung beruflicher Vorbildung
- § 85 Schriftliche Prüfung
- § 86 Praktische Prüfung in der Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
- § 87 Schulfremdenprüfung
- § 88 Berufsbezeichnung
- Abschnitt 5 Landwirtschaftliche Fachschulen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 89 Aufnahmevoraussetzungen
- § 90 Gelenktes Praktikum
- Unterabschnitt 2 Zweijährige Fachschule
- § 91 Fachbereiche und Fachrichtungen
- § 92 Aufnahmeverfahren und Dauer der Ausbildung
- § 93 Schriftliche Prüfung
- § 94 Praktische Prüfung
- § 95 Schulfremdenprüfung
- § 96 Berufsbezeichnung
- Unterabschnitt 3 Dreijährige Fachschule
- § 97 Fachbereiche und Fachrichtungen
- § 98 Dauer der Ausbildung und Aufnahmeverfahren
- § 99 Schriftliche Prüfung
- § 100 Praktische Prüfung
- § 101 Schulfremdenprüfung
- § 102 Berufsbezeichnung
- Abschnitt 6 Erwerb der Fachhochschulreife
- § 103 Prüfungsrechtliche Regelungen
- § 104 Ausbildungsziel
- § 105 Zulassung zur Prüfung und Widerruf der Prüfungsteilnahme
- § 106 Schriftliche Prüfungen
- § 107 Mündliche Prüfung im Fachbereich Sozialwesen
- § 108 Zeugnisnote im Fach Deutsch
- § 109 Bestehen der Prüfung und Zuerkennung der Fachhochschulreife
- § 110 Nachholung und Wiederholung der Prüfung
- § 111 Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schulfremde
- Teil 3 Schlussbestimmungen
- § 112 Übergangsvorschriften
- § 113 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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