SächsFrTrSchulG
INHALT
Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
- Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Aufgabe
- § 2 Begriff der Schulen in freier Trägerschaft
- Abschnitt 2 Ersatzschulen
- § 3 Begriff der Ersatzschule und Freien Waldorfschule
- § 4 Genehmigung
- § 5 Genehmigungsvoraussetzungen
- § 6 Erlöschen der Genehmigung
- § 7 Anzeigepflicht
- § 8 Anerkennung
- Abschnitt 3 Ergänzungsschulen und freie Unterrichtseinrichtungen
- § 9 Begriff der Ergänzungsschule, Anzeigepflicht
- § 10 Untersagung des Betriebs
- § 11 Anerkennung
- § 12 Freie Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen
- Abschnitt 4 Staatliche Finanzhilfe
- § 13 Voraussetzungen
- § 14 Umfang
- § 15 Teilhabeanspruch
- § 16 Statistisches Landesamt
- Abschnitt 5 Schulaufsicht, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 17 Schulaufsicht und Schulaufsichtsbehörden
- § 18 Ordnungswidrigkeiten
- § 19 Beurlaubung und Anrechnung von Beschäftigungszeiten
- § 20 Rechtsverordnungen
- § 21 Einschränkung eines Grundrechtes
- § 22 Übergangsvorschriften
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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