VwV Beleihung und Bestellung
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Beleihung nichtöffentlicher Krankenhausträger und die Bestellung von Beschäftigten (VwV Beleihung und Bestellung)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Beleihung nichtöffentlicher Krankenhausträger und die Bestellung von Beschäftigten (VwV Beleihung und Bestellung)
- A. Einleitung
- B. Anwendungsbereich
- I. Hoheitliche Vollzugsaufgaben im Krankenhaus
- II. Nichtöffentliche Krankenhausträger
- III. Anerkannte Einrichtungen
- C. Beleihung nichtöffentlicher Krankenhausträger
- I. Beleihung
- II. Sicherstellung
- D. Bestellung
- I. Zu bestellende Personen
- II. Fachliche und persönliche Eignung
- III. Meldung der zu bestellenden Personen
- IV. Bearbeitung der Meldungen
- V. Bestellung durch Verwaltungsakt
- VI. Mitteilungspflicht bei Änderungen
- E. Mitwirkung weiteren Personals an Vollzugsaufgaben
- I. Einwilligung durch die Leitungskräfte und Belehrung
- II. Fachliche und persönliche Eignung
- III. Dokumentation der Einwilligung mit Belehrung
- F. Übergangsregelung
- G. Kosten
- H. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage (Zu Großbuchstabe D Ziffer III Satz 4)
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