Sächsische Bezügezuständigkeitsverordnung – SächsBeZuVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Zuständigkeiten für Bezüge und andere Geldleistungen an Bedienstete und Versorgungsempfänger (Sächsische Bezügezuständigkeitsverordnung – SächsBeZuVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Zuständigkeiten für Bezüge und andere Geldleistungen an Bedienstete und Versorgungsempfänger (Sächsische Bezügezuständigkeitsverordnung – SächsBeZuVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2024
- § 1 Bezüge der Beamten und Richter
- § 2 Entgelt der Arbeitnehmer und Auszubildenden
- § 3 Versorgungsbezüge sowie Alters- und Hinterbliebenengeld – Bestimmung der Pensionsbehörde
- § 4 Sachschadenersatz außerhalb der Unfallfürsorge, Versorgungslastenteilung, Versorgungsausgleich und Gewährleistungsentscheidungen
- § 5 Fürsorgeleistungen
- § 6 Rückforderung
- § 7 Zusammenarbeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen mit den obersten Dienstbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen
- § 8 Erlass von Widerspruchsbescheiden
- § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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