Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger – SächsAPORPfl
DE - Landesrecht Sachsen

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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger – SächsAPORPfl)

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