Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 25. März 2016
- § 1 Verfahren der staatlichen Anerkennung
- § 1a Zuständigkeiten
- § 2 Berufspraktikum
- § 3 Abschlusskolloquium
- § 3a Staatliche Anerkennung eines Bachelor-Studiengangs in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik
- § 3b Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufspraktika, sonstige Anerkennungsbedingungen
- § 3c Ausgleichsmaßnahmen bei ausländischen Berufsabschlüssen
- § 4 Anpassungslehrgang
- § 5 Eignungsprüfung
- § 5a Partieller Zugang
- § 5b Europäischer Vorwarnmechanismus, gegenseitige Unterrichtung
- § 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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