Nds. ArbZVO-Schule
INHALT
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
- Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
- Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
- §§ 1 - 20, Erster Abschnitt - Arbeitszeit der Lehrkräfte, ausgenommen Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 1 Nds. ArbZVO-Schule - Geltungsbereich
- § 2 Nds. ArbZVO-Schule - Arbeitszeit
- § 3 Nds. ArbZVO-Schule - Regelstundenzahl
- § 4 Nds. ArbZVO-Schule - Unterrichtsverpflichtung
- § 5 Nds. ArbZVO-Schule - Verpflichtende Arbeitszeitkonten
- § 6 Nds. ArbZVO-Schule - Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten
- § 6a Nds. ArbZVO-Schule - Arbeitszeitkonten für bestimmte Lehrkräfte
- § 7 Nds. ArbZVO-Schule - Veränderungen in der Anspar- oder Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten und der Freijahrsregelung
- § 8 Nds. ArbZVO-Schule - Altersermäßigung
- § 9 Nds. ArbZVO-Schule - Altersteilzeit
- § 10 Nds. ArbZVO-Schule - Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte
- § 11 Nds. ArbZVO-Schule - Ermäßigung wegen vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit
- § 12 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für besondere Funktionen, Leitungsaufgaben und Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule
- § 13 Nds. ArbZVO-Schule - Übertragung von Anrechnungsstunden innerhalb einer kollegialen Schulleitung
- § 14 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für besondere Belastungen
- § 15 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufgaben
- § 16 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für Sonderaufgaben
- § 17 Nds. ArbZVO-Schule - Höchstmaß von Anrechnungen und Ermäßigungen
- § 18 Nds. ArbZVO-Schule - Freistellungen für Lehrkräfte
- § 19 Nds. ArbZVO-Schule - Berechnung bei Bruchteilen
- § 20 Nds. ArbZVO-Schule - Arbeitszeitmodelle
- §§ 21 - 29, Zweiter Abschnitt - Arbeitszeit der Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 21 Nds. ArbZVO-Schule - Geltungsbereich
- § 22 Nds. ArbZVO-Schule - Arbeitszeit
- § 23 Nds. ArbZVO-Schule - Leitungszeit, Unterrichtsverpflichtung
- § 24 Nds. ArbZVO-Schule - Arbeitszeitkonten, Freijahr
- § 25 Nds. ArbZVO-Schule - Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen
- § 25a Nds. ArbZVO-Schule - Altersteilzeit
- § 26 Nds. ArbZVO-Schule - Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für schwerbehinderte Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 27 Nds. ArbZVO-Schule - Ermäßigung der Arbeitszeit bei vorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit
- § 28 Nds. ArbZVO-Schule - Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung bei Wahrnehmung von Sonderaufgaben
- § 29 Nds. ArbZVO-Schule - Berechnung bei Bruchteilen
- § 30, Dritter Abschnitt - Schlussvorschrift
- § 30 Nds. ArbZVO-Schule - Inkrafttreten
- Anlage 1 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen
- Anlage 2 Nds. ArbZVO-Schule - Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter
- Anlage 3 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule
- Anlage 4 Nds. ArbZVO-Schule - Anrechnungen für besondere Belastungen
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