WeSchVO
INHALT
Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
- §§ 1 - 12, Erster Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
- § 1 WeSchVO - Geltungsbereich
- § 1a WeSchVO - Begriffsbestimmungen
- § 2 WeSchVO - Leistungsbewertung
- § 3 WeSchVO - Grundsätze für die Versetzung
- § 4 WeSchVO - Verfahrensvorschriften
- § 5 WeSchVO - Ausgleich
- § 6 WeSchVO - Anforderungen an Ausgleichsfächer
- § 7 WeSchVO - Versetzung infolge einer Nachprüfung
- § 8 WeSchVO - Prüfungsausschuss für die Nachprüfung
- § 9 WeSchVO - Durchführung und Ergebnis der Nachprüfung
- § 10 WeSchVO - Überspringen eines Schuljahrgangs
- § 11 WeSchVO - Freiwilliges Zurücktreten
- § 12 WeSchVO - Übergang
- §§ 13 - 16, Zweiter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Grundschule
- § 13 WeSchVO - Versetzung am Ende des 2. und 3. Schuljahrgangs, Durchlaufen der Eingangsstufe
- § 14 WeSchVO - Aufrücken am Ende der Eingangsstufe
- § 15 WeSchVO - Wiederholung des 4. Schuljahrgangs
- § 16 WeSchVO - Wechsel der Schulform am Ende des 4. Schuljahrgangs
- § 17, Dritter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Hauptschule
- § 17 WeSchVO - Ausgleich
- §§ 18 - 20, Vierter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Realschule
- § 18 WeSchVO - Ausgleich
- § 19 WeSchVO - Aufrücken
- § 20 WeSchVO - Überweisung
- §§ 21 - 22, Fünfter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Oberschule
- § 21 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- § 22 WeSchVO - Ausgleich, Versetzung
- §§ 23 - 24, Sechster Abschnitt - Besondere Vorschriften für das Gymnasium
- § 23 WeSchVO - Aufrücken
- § 24 WeSchVO - Überweisung
- §§ 25 - 26, Siebenter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Kooperative Gesamtschule
- § 25 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- § 26 WeSchVO - Ausgleich, Wechsel in einen anderen Schulzweig
- §§ 27 - 28, Achter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Förderschule
- § 27 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- § 28 WeSchVO - Ausgleich
- §§ 29 - 32, Neunter Abschnitt - Schlussvorschriften
- § 29 WeSchVO - Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig und zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs im Schuljahr 2019/2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- § 30 WeSchVO - Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig, zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs und zum freiwilligen Zurücktreten im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- § 31 WeSchVO - Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig und zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs im Schuljahr 2021/2022 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- § 32 WeSchVO - Inkrafttreten
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