Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen ... (0.362.316)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Finanzverwaltung und -kontrolle
- Art. 3 Besondere Anwendung der in Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d genannten Bestimmungen der Dachverordnung
- Art. 4 Besondere Anwendung der Bestimmungen der BMVI-Verordnung
- Art. 5 Vollstreckung
- Art. 6 Schutz der finanziellen Interessen der Union vor Betrug
- Art. 7 Überprüfungen und Audits durch die Union
- Art. 8 Kontrollen und Überprüfungen vor Ort
- Art. 9 Rechnungshof
- Art. 10 Finanzbeiträge
- Art. 11 ETIAS
- Art. 12 Vertraulichkeit
- Art. 13 Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 14 Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Art. 15 Streitbeilegung
- Art. 16 Aussetzung
- Art. 17 Beendigung
- Art. 18 Sprachen
- Anhang I
- Formel zur Berechnung der jährlichen Finanzbeiträge für die Jahre 2021 bis 2027 und Angaben zur Zahlung
- Anhang II
- Formel zur Berechnung des Anteils der Schweiz an den gegebenenfalls verbleibenden Einnahmen gemäss Artikel 86 der ETIAS-Verordnung