Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel (817.022.2)
INHALT
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
- Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Gesuch um Bewilligung für neuartige Lebensmittel
- Art. 3 Gesuch um Bewilligung für neuartige traditionelle Lebensmittel
- Art. 4 Bewilligungserteilung für neuartige traditionelle Lebensmittel
- Art. 5 Allgemeinverfügung für neuartige traditionelle Lebensmittel
- Art. 6 Neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel, die ohne Bewilligung verkehrsfähig sind
- Art. 7 Übergangsbestimmungen
- Art. 7 a ⁵ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 8. Dezember 2023
- Art. 8 Inkrafttreten
- Anhang ⁶
- Ohne Bewilligung in der Schweiz verkehrsfähige neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel
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