Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwe... (935.530)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
- Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
- Art. 3 Organe dieser Vereinbarung sind:
- Art. 10 Die Rekurskommission ist letztinstanzliche interkantonale richterli-
- Art. 11 Wo diese Vereinbarung keine Bestimmungen enthält und weder die
- Art. 12 Publikationen der Vereinbarungsorgan e erfolgen in allen offiziellen
- Art. 13 Soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt, richtet sich
- Art. 22 Die Kantone erheben für ihre Tätigkeiten kostendeckende Gebüh-
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