Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsge... (361.112)
INHALT
Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
- Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
- 4. Dezember 2007
- § 1 Gegenstand
- § 2 Aufsichtsbehörde
- § 3 Vollzugsorgane
- 1. Erteilung der Betriebsbewilligung für Betriebe, die mit Lebensmitteln
- 2. Kontrolle der Fleischzerlegung in Absprache mit der Kantonstierärztin
- 1. Erteilung der Betriebsbewilligung für Schlachtbetriebe (Art. 11 Abs. 1
- 2. Kontrolle der Fleischzerlegung in Absprache mit der Kantonschemik e-
- § 4 Mitwirkun g der Gemeinden
- § 5 Öffentlich zugängliche Bäder
- § 6 Rechtsmittel
- § 7 Mitteilung von Gerichtsentscheiden
- § 8 Inkrafttreten
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