Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung (851.253)
INHALT
Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung
- Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung
- § 1 Zweck und Geltungsbereich
- § 2 Leistungsumfang; Grundsatz
- § 3 Anrechenbares Einkommen
- § 4 Pauschale für gehobene Lebensführung
- § 5 Anrechenbarer Verwandt enunterstützungsbeitrag
- § 6 Berücksichtigung individueller Verhältnisse
- § 7 Publikation und Inkrafttreten
- 1. Juli 2011 in Kraft.
Feedback